Was qualifiziert Dr. Naundorf für das Versicherungsrecht?
- Schon im Referendariat setzte ich hier einen Schwerpunkt: Wahlstation beim 5. Zivilsenat des OLG Köln, zuständig für das gesamte Recht der Personenversicherung.
- Im Justizdienst gehörte ich der Zivilkammer des Landgerichts Berlin an, die über auf Versicherungsunternehmen übergegangene Ansprüche zu entscheiden hatte (§ 67 Abs. 1 VVG a. F., heute § 86 Abs. 1 VVG).
- Seit 2008 verbringe ich einen Gutteil meiner Arbeitszeit damit, einigen Hundert geplagten Versicherungsnehmern zu helfen - überwiegend solchen, die sich auf die Leimrute eines angelsächsischen Anbieters mit "jahresdurchschnittlich stets zweistelligen Renditen" hatten locken lassen. Damit kamen sie, vor allem bei Kreditfinanzierung der Beiträge, arg ins Schleudern. Doch nach mehrjähriger harter und intensiver Arbeit und nach den in Großschadensserien üblichen Nackenschlägen der Anfangszeit konnte ich gemeinsam mit diversen Kollegen das Blatt wenden, und praktisch alle Fälle konnten zur Zufriedenheit der Mandanten abgeschlossen werden (vgl. → Verfahrensserie „Clerical Medical“ – Bericht und Checkliste, → Clerical Medical – Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Anleger)
- Daneben habe ich regelmäßig mit Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen zu tun und somit auch auf den Gebieten des Haftpflichtrechtes und des Rechtsschutzes eine langjährige Praxiserfahrung gesammelt (vgl. auch → Haftung für Schäden unbeteiligter Dritter beim fingierten Unfall, → Haftungsfallen im elektronischen Rechtsverkehr).
- Meine naturwissenschaftliche Vorbildung, die auch mehrere Semester Höhere Mathematik einschließt, befähigt mich, mit jedem Versicherungsmathematiker auf Augenhöhe reden zu können und daher auch scheinbar komplexeste Sachverhalte nicht nur rechtlich, sondern auch rechnerisch zu durchdringen.
- Seit März 2017 bin ich als Fachanwalt für Versicherungsrecht zugelassen (Näheres siehe hier).
- Seitdem bin ich immer öfter auch mit Sachversicherungen befaßt (Gebäudeschäden durch Feuer, Wasser, Sturm, Überspannung, ...), auf Versicherungsnehmerseite versteht sich am Rande. Aus dieser Zeit stammen die Urteilsbesprechungen → Neuwertspitze und warmer Abriss, → Neues von der Neuwertspitze, → Die Gebäudeversicherung im Verkauf der Immobilie.
- Schließlich arbeite ich als Vertrauensanwalt der Opferhilfevereinigung "subvenio e. V." im Raum Berlin-Brandenburg bei der Bearbeitung schwerer Personenschäden mit. Das ist im strengen Sinne des Wortes kein "Versicherungsrecht", aber natürlich hat man es meist mit einer Versicherung - der des Schadenverursachers - zu tun.