Was ist eine Gegenleistung?

von Dr. Christian Naundorf

Die Abneigung der Justiz gegen geprellte Publikumsgesellschafter ist enorm. Nachdem die Verjährungsfrist bereits von 30 auf drei Jahre verkürzt worden war, soll es neuerdings einen Rechtsmissbrauch darstellen, in Kapitalanlagesachen Mahnanträge zu stellen. Folge: die Verjährung wird nicht gehemmt! Wieder eine Falle mehr, in die Geschädigte und deren Anwälte tappen können. Die Schlingel "verschweigen" angeblich, dass Geschädigte eine "Gegenleistung" erbringen müssen, wenn sie ihr Geld wiederhaben wollen.

Müssen sie?

Naundorf, Dr. Christian: Leserforum - zu NJW-aktuell S. 10 von Heft 19/2014 sowie Hauptteil S. 827. Neue Juristische Wochenschrift (NJW) aktuell 23/2014, S. 10.

 

Nachtrag: Die Fairness gegenüber der Leserschaft gebietet klarzustellen, dass der Bundesgerichtshof die insbesondere bayrischen Berufungssenate auch nach der Literaturdebatte in ihrem Kurs bestätigt (der von mir ablehnend kommentierte Autor ist Oberlandesrichter in München). Zwei Zivilsenate haben auch späterhin geurteilt - III ZR 240/14 und XI ZR 536/14 -, dass der Mahnantragsteller "falsche Angaben" mache, wenn er die Frage nach einer "Gegenleistung" verneine. In der Praxis darf man meiner Auffassung also keinesfalls folgen, auch wenn ich sie unverändert für dogmatisch zutreffend halte.