Was qualifiziert Dr. Naundorf für das Versicherungsrecht?

  • Schon im Referendariat setzte ich hier einen Schwerpunkt: Wahlstation beim 5. Zivilsenat des OLG Köln, zuständig für das gesamte Recht der Personenversicherung.
  • Im Justizdienst gehörte ich der Zivilkammer des Landgerichts Berlin an, die über auf Versicherungsunternehmen übergegangene Ansprüche zu entscheiden hatte (§ 67 Abs. 1 VVG a. F., heute § 86 Abs. 1 VVG).
  • Seit 2008 verbringe ich einen Gutteil meiner Arbeitszeit damit, einigen Hundert geplagten Versicherungsnehmern zu helfen, die sich auf die Leimrute eines angelsächsischen Anbieters mit "jahresdurchschnittlich stets zweistelligen Renditen" hatten locken lassen. Damit kamen sie, vor allem bei Kreditfinanzierung der Beiträge, arg ins Schleudern. Nach mehrjähriger harter Arbeit und nach den in Großschadensserien üblichen Nackenschlägen der Anfangszeit konnte ich gemeinsam mit Kollegen das Blatt wenden und praktisch alle Fälle zur Zufriedenheit der Mandanten abgeschließen (vgl. → Verfahrensserie „Clerical Medical“ – Bericht und Checkliste, → Clerical Medical – Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten der Anleger)
  • Daneben habe ich regelmäßig mit Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen zu tun und somit auch auf den Gebieten des Haftpflichtrechtes und des Rechtsschutzes eine langjährige Praxiserfahrung gesammelt (vgl. auch → Haftung für Schäden unbeteiligter Dritter beim fingierten Unfall, → Haftungsfallen im elektronischen Rechtsverkehr).
  • Meine naturwissenschaftliche Vorbildung, die auch mehrere Semester Höhere Mathematik einschließt, befähigt mich, mit jedem Versicherungsmathematiker auf Augenhöhe zu reden und daher auch komplexe Sachverhalte nicht nur rechtlich, sondern auch rechnerisch zu durchdringen.
  • Seit März 2017 bin ich Fachanwalt für Versicherungsrecht (Näheres siehe hier).
  • Seitdem bin ich immer öfter auch mit Sachversicherungen befaßt (Gebäudeschäden durch Feuer, Wasser, Sturm, Überspannung, ...), auf Versicherungsnehmerseite versteht sich am Rande. Aus dieser Zeit stammen die Urteilsbesprechungen → Neuwertspitze und warmer Abriss, → Neues von der Neuwertspitze, → Die Gebäudeversicherung im Verkauf der Immobilie.
  • Natürlich gehören auch die Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung in mein Portfolio.
  • Schließlich arbeitete ich einige Jahre als Vertrauensanwalt der Opferhilfevereinigung "subvenio e. V." im Raum Berlin-Brandenburg an der Regulierung schwerer Personenschäden. Das ist im strengen Sinne des Wortes kein "Versicherungsrecht", aber natürlich hat man es meist mit einer Versicherung - der des Schadenverursachers - zu tun, und ich meine, mir in den entsprechenden Fachabteilungen einen gewissen Ruf verschafft zu haben.
  • Also: ob es um Ihr Geld, Ihre Sachen oder Ihren Körper geht - schicken Sie mir Ihren Versicherungsvertrag und (oder nur) Ihre Fallschilderung. Keine Angst vor Kosten - Ihre Unterlagen lesen, mit Ihnen reden und für Sie denken kostet bei mir so lange nichts, bis ich Ihnen etwas anderes mitteile; bis dahin sind Sie auf Freifahrt.