Was qualifiziert Dr. Naundorf für die Vertretung professioneller und institutioneller Anleger?

Seit meinem Wechsel in die Anwaltschaft 2006 tue ich fast nichts anderes, als Anlegern zu ihrem Recht zu verhelfen. Denn das ist die Grundidee von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB: Kämpfen für einen transparenten und sauberen Kapitalmarkt - Verteidigung seriöser Anbieter (selten genug), aber vor allem Vertretung Geschädigter gegenüber unsauberen Anbietern, Initiatoren, Finanziers usw. Dabei waren mühevolle, schwere und lange Schlachten zu schlagen, wurden im Endeffekt aber praktisch alle gewonnen (nicht "alle", das ist im Rechtsleben auch für die Besten unmöglich, aber doch "fast alle"). Die Anspruchsstrukturen sind mir demnach seit Jahren in Fleisch und Blut übergegangen und ich wirke hier auch aktiv an der Rechtsfortbildung mit (vgl. → KapMuG. Hoffnung auf einen verbesserten kollektiven Rechtsschutz., → Was ist eigentlich ein Kapmug?).

Dabei greifen wir, anders als viele Wettbewerber, meist nicht die konkrete Beratungssituation an (wie es bei der seinerzeit sprichwörtlichen "Lehman-Oma" der Fall gewesen wäre), sondern strukturelle Mängel des Finanzproduktes an sich. Schlicht gesagt: wo immer die Anbieter mit gezinkten Karten gespielt haben. Davon aber sind institutionelle und professionelle Anleger ganz genauso betroffen wie Privatleute! Es geht nicht um "Ich hab ja gar nicht gewusst, dass ich mein Geld auch verlieren kann!", oder "Mein Berater hat mir das aber als eine ganz sichere Sache geschildert!" (sehen Sie die Richter gähnen?) - nein, es geht um verschwiegene Gründe, warum klar war, oder jedenfalls: schon vorab viel wahrscheinlicher war, dass Sie Ihr Geld verlieren. Das nämlich betrifft den "Profi" wie den "Laien" gleichermaßen.

So hätte die Schiffsfonds-Klage, die ich für einige Dutzend "private" Kläger betreut habe, jeder Investor in gleicher Weise, mit gleicher Begründung erheben können: die Nordrheinische Ärzteversorgung, die Hessische Architektenkammer, das Berliner Versorgungswerk der Rechtsanwälte, die Kommune Mettmann, eine Familienstiftung oder selbst irgendein anderer Fonds hätten den gleichen Schadenersatzanspruch - wenn sie solche Schiffsfonds-Anteile im Portfolio haben sollten, was ich natürlich nicht weiß - wie die Privatanleger auch; nur skalierend mit der Investitionssumme. Denn es ging hier nicht um den persönlichen Erfahrungshorizont des Einzelnen, sondern um Geldflüsse im Hinter- oder Unter-Grund.

Gern untersuche ich auch Ihr Portfolio auf Ansprüche, bei deren Durchsetzung wir über 10 Jahre lang einen Erfolg an den anderen reihten. Aber: einen langen Atem muss man haben, Nackenschläge muss man aushalten können - sonst braucht man gar nicht erst anzufangen. Hier werden dicke Bretter gebohrt, und schnelle Siege darf man nicht erwarten. Für die Gründe lesen Sie bitte auch die zeitlos gültigen Ausführungen von Dr. Schirp sowie meine Betrachtung im Anlegerschutzbrief. Am Ende werden Ausdauer, Hartnäckigkeit und Präzision indes fast immer belohnt.

Übrigens: im aktuellen historisch niedrigen Zinsumfeld ist die gesetzlich vorgesehene Verzinsung eines begründeten Anspruches - fünf, u. U. sogar neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz - geradezu sensationell! Sie nimmt gerade einem institutionellen Anleger, der nicht kurzfristig auf den Zufluss angewiesen ist, viel vom Schrecken jahrelangen Prozessierens. (Beispiel? siehe hier.)