Wissenswertes

  • Ab 2006 war ich über viele Jahre an der (nach Anlagesummen) größten Welle von Anlegerprozessen beteiligt, die es in Deutschland je gab: der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Berliner Bankenskandals. Als Teil des Teams von Schirp & Partner half ich, eine Milliardensumme für insgesamt 6.600 Geschädigte beizutreiben. (In Sachen "VW" gab es zwar viel mehr Anspruchsteller, aber es ging gleichwohl um viel weniger Geld, sowohl pro Kopf wie auch insgesamt. Selbst der "Wirecard"-Skandal wird nicht in diese Dimension vorstoßen, da stets nur ein überschaubarer Bruchteil Betroffener klagt.)
  • Über meinen größten persönlichen Erfolg, die Verurteilung eines Fondsinitiators zur Zahlung mehrerer Millionen Schadenersatz an geschädigte Anleger wegen Verschweigens eines Altlastenverdachtes, berichtete sogar die Tagespresse (Berliner Zeitung 21.09.2015): Kammergericht (KG), Urteile vom 27.08.2015, 2 U 42/09 und 2 U 57/09. Die Urteile sind allerdings nicht rechtskräftig geworden.
  • In den Jahren 2015 und 2017/2018 wurde ich vom World Justice Project als Experte für das deutsche Rechtssystem bei der Erstellung des Rule of Law Index herangezogen
    (→ vgl. https://worldjusticeproject.org): wie gut funktioniert unser Rechtsstaat, zum einen in zeitlicher Entwicklung, zum anderen im weltweiten Vergleich?
  • Von 2014 bis 2020 vertrat ich mehrere Dutzend Anleger gegen einen großen Emittenten von Schiffsfonds in einem Umfangsverfahren vor dem Land- und Oberlandesgericht Hamburg.
  • In den Jahren seit 2009 habe ich nach harten Auseinandersetzungen mit Versicherungen und Banken mehreren Dutzend selbständigen Handwerkern, Freiberuflern und Geschäftsinhabern die bürgerliche Existenz gerettet, die mit kreditfinanzierten („gehebelten“) windigen Lebensversicherungspolicen in kaum oder gar nicht überbrückbare Schwierigkeiten gekommen waren, bzw. eben: gekommen wären.
  • Im März 2017 wurde mir aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen die Befugnis verliehen, mich „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ zu nennen. Konkret waren dafür 120 Lehrgangsstunden mit drei jeweils fünfstündigen Klausuren zu absolvieren und – vor allem – mehr als 80 innerhalb von drei Jahren bearbeitete versicherungsrechtliche Mandate aus drei verschiedenen Zweigen des Versicherungsrechtes nachzuweisen.
  • Um den Titel auch zu behalten, sind der Kammer jährlich 15 Stunden lehrender, hörender oder publizierender Beschäftigung mit den Feinheiten des Versicherungsrechtes nachzuweisen (also außerhalb konkreter Mandatsbearbeitung). Teile der letzten Gruppe finden sich in meinen Veröffentlichungen.
  • Publiziere unregelmäßig, aber wiederkehrend in der „Aktuelles“-Rubrik der Neuen Juristischen Wochenschrift, dem auflagenstärksten deutschen Fachblatt, mit pointierten Beiträgen zu rechtspolitischen Tages- wie auch Grundsatzfragen – eine Veröffentlichungsübersicht finden Sie hier.
  • Teilnehmer der Jahrestagung "Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen" und "Aktuelles Stiftungsrecht".
  • 2002 bis 2006 war ich als Staatsanwalt, Amts- und Landrichter in Zivilsachen im Justizdienst tätig.
  • War ferner Geschäftsführer eines mittelständischen Berliner Heizung-Klima-Sanitär-Unternehmens, kenne daher auch das Wirtschaftsleben „von innen“ und nicht nur aus der „Abitur-Studium-Volljurist“-Perspektive, kann Bilanzen lesen und verstehen und somit Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten zügig identifizieren.
  • Absolvierte das Rechtsstudium an der Universität Bonn, anschließend folgte das Referendariat am Amtsgericht Siegburg, bei der Staatsanwaltschaft Bonn, für die Kommune Alfter, in der Anwaltskanzlei „Kaufhold“ in Koblenz und beim Personenversicherungs- und Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichtes Köln.
  • Ich erzielte die nicht ganz alltägliche Note „Gut“ im 2. Staatsexamen, bin promovierter Naturwissenschaftler und examinierter Theologe.