Verzinsung eines Bausparkontos

von Dr. Christian Naundorf

In eigener Sache, aber in einem grundsätzlichen Fall, konnte Dr. Naundorf eine unrechtmäßige Zinskürzung stoppen. Die Deutsche Bausparkasse "Badenia", unrühmlich bekannt geworden durch den massenhaften Vertrieb von Schrottimmobilien und seit 2002 auf der Finanztest-Warnliste der Zeitschrift "Stiftung Warentest", versandte im Oktober 2012 an seine Bausparer die Ankündigung, die vereinbarte Guthabenverzinsung der Bausparverträge auf die sog. Bausparsumme zu beschränken. Das bedeutet eine Zinskürzung um typischerweise einige Hundert Euro pro Jahr in all den Fällen, wo der Sparer auch nach längerer Zeit noch kein Bauspardarlehen aufgenommen hat, sondern noch weiter spart - denn bisher wurde, wie auch ausdrücklich vereinbart, das Bausparguthaben verzinst. Dieses steigt, wie bei jedem Sparbuch auch, durch die jährliche Gutschrift an und kann nach einigen Jahren ohne weiteres die Bausparsumme übersteigen. Dr. Naundorf sah nicht ein, warum er und vermutlich mehrere Tausend bis Zehntausend Kunden eine solche Kürzung gegen den klaren Wortlaut der Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) hinnehmen sollte. Das Amtsgericht Karlsruhe gab ihm recht: Mit Urteil vom 8. Februar 2013 stellte es fest, dass die Bausparkasse auch weiterhin das gesamte Sparguthaben verzinsen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.

Naundorf, Dr. Christian: Verzinsung eines Bausparkontos. AG Karlsruhe, Urteil vom 08.02.2013 (12 C 222/12). Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht (NJW-RR) 16/2013, S. 1001 f.